Bereits vorherige Woche wurden wir zu einem Wasserschaden in eine Wohnung in der Hafnergasse gerufen, bei welcher die Türe geöffnet werden musste. Bei unserem Eintreffen war die Eingangstür jedoch bereits vom Vermieter geöffnet und der Wasseraustritt im 2. OG gestoppt worden. Der Wasserschaden war so gering, dass unser Eingreifen nicht erforderlich war.